Wein kaufen im Internet

Weinversand

Wein online kaufen

Weingesetz

Weinversand

 

Wein kaufen

Weine aus aller Welt

Wein - Aktionen, Angebote und Schnäppchen

Wein Zubehör

Top 10 Weine

Wein Geschenk-Sets

Wein-Bücher

Impressum

 

 

 

 

 

 

 

 

4. TEIL – STRAFBESTIMMUNGEN

Kosten der Nachschau, Probenentnahme und Untersuchung

§ 69. (1) Wird auf Grund der Ergebnisse einer Nachschau oder der Untersuchung einer entnommenen Probe festgestellt, dass gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes oder gegen Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft für Wein verstoßen wurde und dieser Verstoß durch eine Verwaltungsbehörde zu ahnden ist, so hat die Partei die Kosten der Nachschau, der Probenentnahme und der Untersuchung zu tragen.
(2) Die Höhe der Kosten hat - unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des § 65 Abs. 2 der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen - durch Verordnung festzusetzen. Diese Kostenersätze sind Einnahmen des Bundes.

 

 

zurück zur Weingesetz Übersicht            

 

Suchbegriffe:

In Partnerschaft mit Amazon.de

 

Sekt & Champagne

Deutscher Sekt

Champagner
Cremants

Prosecco -
Spumante
& Frizzante

Spirituosen

Obstbrände
Grappa
Cognac
Armagnac
Calvados
Spezialitäten
Sherry
Whisky
Liköre

Zigarren

Kuba

Dominikanische Rep.

Honduras

Konfitüre

 

Weine aus aller Weltt

 Weisbrod & Bath

Sektpalast.de

 

Deutschland

Badischer Wein

Wein Hilgert

 

Österreich

Weinclub21

        

 

 

Wein aus:   Österreich  USA  Chile  Argentinien Südafrika  Australien  Neuseeland  Portugal  Spanien  Frankreich  Italien  Schweiz

 

Web-Dienste Frauenkirchen / Burgenland

2003