|
Wein kaufen im Internet Weinversand |
Wein online kaufenWeingesetzWeinversand |
|||||||||||||
|
|
3. TEIL - KONTROLLE Untersuchungsanstalten der Gebietskörperschaften
§ 59. (1)
Unbeschadet der Bestimmungen des § 57 hat der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit dem
Bundeskanzler durch Verordnung entsprechend dem Bedarf
Untersuchungsanstalten der Gebietskörperschaften, andere geeignete
Einrichtungen oder Sachverständige, die über geeignete Labors verfügen, zu
bestimmen und diese zu ermächtigen, für die nachfolgend angeführten
Aufgaben Erzeugnisse zu untersuchen und über das Ergebnis dieser
Untersuchung Befunde, Gutachten und Zeugnisse abzugeben oder auszustellen:
zurück zur Weingesetz Übersicht
|
|
||||||||||||
|
Wein aus: Österreich USA Chile Argentinien Südafrika Australien Neuseeland Portugal Spanien Frankreich Italien Schweiz |
||||||||||||||
| 2003 |
|
|